Caner Anwalts- und Mediationskanzlei

Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen unserer Mandanten und die zugehörigen Antworten. Sollten Sie ein Anliegen vermissen, kontaktieren Sie uns bitte über die Kontaktseite.

Wird der Service nur in İzmir angeboten?

Der Hauptsitz unserer Kanzlei befindet sich in İzmir. Allerdings bieten wir unsere Dienstleistungen über unsere Kooperationsanwälte in der gesamten Türkei an, insbesondere in Städten wie İstanbul, İzmir, Ankara und Antalya. So können wir unsere Dienstleistungen landesweit ohne Unterbrechung erbringen.

Bieten Sie auch Dienstleistungen an, die nicht auf der Website erwähnt werden?

Die auf der Website aufgeführten Dienstleistungen stellen die Schwerpunkte und Fachgebiete unserer Kanzlei dar. Falls Sie Informationen zu anderen rechtlichen Dienstleistungen benötigen, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.

Müssen die von mir gesendeten Dokumente ins Türkische übersetzt werden? Kümmern Sie sich um den Übersetzungsprozess?

Jedes in einer Fremdsprache eingereichte Dokument muss ins Türkische übersetzt werden. In dieser Angelegenheit stehen Ihnen unsere vereidigten Übersetzer in unserem Büro gerne zur Seite.

Wie kann ich unsere Anwaltskanzlei bevollmächtigen?

Nach einer Beratung mit unserer Kanzlei werden Sie gebeten, uns eine Vollmachtserklärung auszustellen, die die rechtlichen Verfahren abdeckt, welche von unserer Kanzlei verfolgt werden sollen. In der Türkei ist es außerhalb von Beratungsdienstleistungen nicht möglich, einen Anwalt zu beauftragen, ohne eine offizielle Vollmachtserklärung auszustellen.

Wie kann ich eine Vollmachtserklärung erstellen?

In der Türkei

Wenn die Vollmachtserklärung in der Türkei erstellt wird, ist der Gang zum Notar erforderlich. Türkische Staatsbürger können durch Vorlage ihres Personalausweises oder ihrer „Mavi Kart” (türkische Aufenthaltsgenehmigung) eine Vollmachtserklärung beim Notar ausstellen lassen.

Für ausländische Mandanten ist es notwendig, mit ihrem Reisepass zum Notar zu gehen. Zunächst muss der Reisepass ins Türkische übersetzt werden, anschließend wird die Vollmachtserklärung in Anwesenheit eines vereidigten Übersetzers erstellt.

Vergessen Sie nicht, sich vor Beginn dieser Schritte mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Im Ausland

Türkische Staatsbürger oder Inhaber einer „Mavi Kart”, die im Ausland leben, können die Vollmachtserklärung entweder direkt über die türkischen Konsulate oder über einen Notar im Ausland mit anschließender Apostille erstellen lassen.

Ausländische Mandanten müssen die Vollmachtserklärung in ihrem eigenen Land von einem Notar erstellen lassen. Nachdem unsere Kanzlei ein zweisprachiges Muster der Vollmachtserklärung zur Verfügung gestellt hat, muss dieses Dokument zunächst vor einem Notar unterschrieben werden. Der Notar bestätigt sowohl das Dokument als auch die Unterschrift. Nachdem die Vollmachtserklärung notariell beurkundet wurde, muss ein Apostillenvermerk angebracht werden. Dieser Apostillenvermerk wird von der zuständigen staatlichen Behörde des Landes ausgestellt, in dem die Vollmachtserklärung unterzeichnet wurde. Vollmachtserklärungen aus dem Ausland ohne Apostille haben in der Türkei keine Gültigkeit und können weder vor Gericht noch bei anderen Behörden vorgelegt werden.

Vergessen Sie nicht, sich vor Beginn dieser Schritte mit unserer Kanzlei in Verbindung zu setzen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Muss ich persönlich in die Türkei reisen, um an Gerichtsverhandlungen teilzunehmen?

Mit Ausnahme von Fällen, in denen Sie als Angeklagter eine Aussage vor Gericht machen müssen, ist Ihre persönliche Anwesenheit bei den Gerichtsverhandlungen nicht erforderlich. Ihr Anwalt wird Sie vertreten. Es ist jedoch möglich, dass das Institut für Rechtsmedizin (Adli Tıp Kurumu) Sie für eine Untersuchung im Zusammenhang mit Ihrer Verletzung oder Behinderung einberuft (siehe die nachfolgende Frage und Antwort).

Muss ich in die Türkei reisen, um von einem Sachverständigen untersucht zu werden?

Vor Beginn rechtlicher Verfahren und während ihres Verlaufs werden Sie gebeten, aktuelle ärztliche Atteste und alle medizinischen Unterlagen zu Ihrem Gesundheitszustand vorzulegen. Einige Gerichte und das Institut für Rechtsmedizin (Adli Tıp) halten diese Unterlagen für ausreichend. Manchmal genügt es, bestimmte Untersuchungen in Krankenhäusern in Ihrem Land durchführen zu lassen und uns die Ergebnisse zukommen zu lassen. Dennoch kann es in einigen Fällen vorkommen, dass das Gericht oder das Institut für Rechtsmedizin Sie zur Untersuchung in die Türkei einberuft.

Auch hier stehen wir Ihnen organisatorisch zur Seite.